Rechtsnaturalismus und Interessenjurisprudenz. Ein Vergleich aus rechtstheoretischer Sicht
Alexander Ihlefeldt
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 16, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Privatrecht und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Rechtstheorie, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit ist im Rahmen des Proseminars zur "Rechtstheorie" des Schwerpunkts I an der Leibniz Universität entstanden. Sie behandelt thematisch einen rechtstheoretischen Vergleich von Naturalismus und Interessenjurisprudenz.Diese sind nur zwei der wesentlichen Strömungen der deutschen Rechtswissenschaft in der Zeit vom ausgehenden 19. bis zu den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts. Diese Zeit ist insbesondere im damaligen Kaiserreich reich an bahnbrechenden Innovationen quer durch alle Bereiche der Wissenschaft. Im Bereich der Jurisprudenz steht dafür nur exemplarisch die Einführung des BGB als erste gesamtdeutsche Zivilrechtskodifikation.Der Gang der Untersuchung soll zunächst die Begriffe „Rechtsnaturalismus“ und „Interessenjurisprudenz“ umreißen und sie sodann in ihren jeweiligen rechtstheoretischen Kontext stellen. Insbesondere wird dabei auf den Einfluss naturalistischen Denkens im Strafrecht sowie die Auseinandersetzung zwischen Verfechtern der Interessenjurisprudenz und jenen der Begriffsjurisprudenz eingegangen.